Buchhaltungssoftware Vergleich
- GuV
- EÜR
- UStVA
- ELSTER Schnittstelle
- doppelte Buchführung
- Nutzerfreundlichkeit
- Überischtlichkeit
- Steuerschätzer
- Bilanz
- Rechnung erstellen
- Angebote erstellen
- Gutschriften
- Belegerfassung
- Kundenverwaltung
- Inventar führen / Lager verwalten
- integriertes Online Banking
- Kassenbuchfunktion
- Testphase
- Individuelle Buchungskonten
- Individuelle Zahlungskonditionen pro Kunde (z.B. Skonto, Prozentsatz, Zahlungsziel)
- Englische Vorlagen für alle Standarddokumente
- Komplett-Service (Telefon, Chat & Email)
- Premium Support verfügbar
- Mehrere Benutzer
- Zugriff für Steuerberater
- Mehrere Währungen
- Anzahl Tarife
- Preis minimum pro Monat
- DATEVConnect
- Serverstandort
- Anzahl der Buchungen
- Testsieger
sevDesk
ab 6,50€im Monat
- 3
- 6.50€
- Deutschland
- unbegrenzt
Lexoffice
ab 7,90€im Monat
- k.A.
- 3
- 6.90€
- Deutschland
- unbegrenzt
Wiso
ab 84,25€im Jahr
- per Zusatzmodul (2,50€ p.M.)
- 2
- 99,95€ (Jahresversion)
- Deutschland
- unbegrenzt
Debitoor
ab 4,00€im Monat
- 4
- 4€
- Irland
- XS: 100/Jahr, S: 400/Jahr, M: 800/Jahr
FastBill
ab 8,99€im Monat
- 3
- 7,99€
- Deutschland
- unbegrenzt
Unser Testsieger
sevDesk ist grundsätzlich für jedes Unternehmen gut zu gebrauchen. Selbst wenn ein Unternehmen vorerst nur ein Rechnungsstellungs-Tool und keine Buchhaltungs-Features im Detail benötigt, ist sevDesk ein sehr gut geeigneter Anbieter. Die Bedienung ist sehr intuitiv gestaltet wodurch die Usability besonders positiv abschneidet. Darüber hinaus hat sevDesk einen Echtzeit Steuerschätzer was die Buchhaltungssoftware besonders auszeichnet. Zudem müssen durch die Cloud-Version der Buchhaltungssoftware keine Updates mehr durchgeführt werden und Verbraucher können zu jeder Zeit und an jedem Ort mit sevDesk arbeiten. Das Bedürfnis nach einer umfangreichen Buchhaltungs- und Warenwirtschaftssoftware stillt sevDesk mit großer Bravour. So ist es möglich einzelne Softwarepakete zu kaufen, welche funktional und in sinnvoller preislicher Staffelung voneinander getrennt sind.
Weitere Anbieter
Eine Buchhaltungssoftware macht Ihr Unternehmen rechtssicher
- Effizienteres Arbeiten durch vereinfachte Buchführung, die Abrechnungen und Steuerunterlagen zusammenstellt und digitalisierte Belege archiviert.
- Eine Buchhaltungssoftware ist immer auf dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Regeln und den allgemein gültigen Steuerrechten, nach denen die Buchhaltung und Belegarchivierung erfolgen müssen.
- Neben den Buchungsassistenten bietet die Software für Kleinunternehmen auch Zusatzfunktionen für Angebotserstellung, Rechnungswesen und Online-Banking.
- Eine einfach zu bedienenden Buchhaltungssoftware kann einem Unternehmer viel Zeit und Kosten sparen wodurch er sich wieder auf seine Kernkompetenzen konzentrieren kann.
Warum Buchhaltung so wichtig ist:
Jedes umsatzstarke Unternehmen ist dazu verpflichtet eine Buchhaltung mit Bilanzierung zu betreiben. Einnahmen und Ausgaben müssen von Arbeitgebern jeglicher Art (auch Selbstständigen und Freiberuflern) dokumentiert werden. Dabei sind verschiedene gesetzliche Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Zu einer korrekten Buchhaltung gehören die vorschriftsmäßige Archivierung der Unterlagen und Belege, die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung, sowie die fehlerfreie Dokumentation der Vermögensänderung eines Unternehmens.
Da diese Tätigkeiten oftmals lästig, zeitintensiv und an viele Vorschriften gebunden sind, wird ein Experte im Bereich der Buchhaltung benötigt. Jedoch kostet die Buchhaltung oft viel Zeit, Nerven und Geld oder die Ressourcen eines Unternehmens sind für solch eine Stelle nicht in jedem Unternehmen gegeben. Weshalb eine Buchhaltungssoftware eine hilfreiche Investition ist, um die notwendigen Verwaltungsaufgaben rechtskonform bewältigen zu können.
Vor allem für Unternehmer die kaum Expertise in diesem Bereich besitzen bietet sich eine Buchhaltungssoftware an um mögliche, unbeabsichtigte Straftaten zu vermeiden. Denn fehlerhafte oder falsche Buchhaltung kann sogar zur Entziehung der Gewerbeberechtigung oder zu Haftstrafen führen.
Besondere Vorschriften für Handelsgesellschaften: Finanzänderungen in Form der Bilanzierung und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) müssen von einem Unternehmen aufgestellt werden, sofern es mehr als 60.000€ Gewinn und 600.000€ Umsatz im Jahr generiert. Ebenfalls unterliegen Handelsgesellschaften wie die UG, AG und GmbH den Pflichten der Bilanzierung und der Gewinn- und Verlustrechnung. Wer dieser Art der Buchführungspflicht folgen muss und wer nicht, entscheidet das Handelsgesetz (HGB) und das Steuergesetz (StG).
Eine weitere Ausnahme gibt es für Freiberufler, die eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) beim Finanzamt abgeben müssen.
Wieso eine Software benutzen?
Eine Buchhaltungssoftware vereinfacht den Verwaltungsaufwand enorm und gewährt besonders Nicht-Buchhaltern facettenreiche Unterstützung. Die Plausibilitätsprüfung der Software macht auf Fehler aufmerksam und meldet widersprüchliche oder unvollständige Angaben.
Außerdem lässt sich das Vergessen von Einreichungsfristen bestimmter Unterlagen im Finanzamt durch diese Software vermeiden.
Cloudbasierte Buchhaltungssoftware: Durch regelmäßige Updates kann, mit Blick auf Neuregelungen oder veränderte Steuergesetze, immer mit dem aktuellsten Programm gearbeitet werden. Software Features:
Must-Haves einer Buchhaltungssoftware
Die Software soll als Accounting Programm ein Unternehmen bei diversen Abrechnungs- und Dokumentationsverfahren unterstützen, die Steuererklärung vorbereiten und die wichtigsten Kennzahlen prägnant darstellen können. Somit ist die Software neben der Funktion als Accounting-Programm auch ein behilfliches Controlling-Instrument.
Hilfreiche Bestandteile einer Buchhaltungssoftware sind beispielsweise Buchführung, Mahn- und Rechnungswesen, Angebotserstellung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Online-Banking, Kassenbuch und Anlagenverwaltung.
Viele solcher Softwareanbieter dienen vor allem mit Features im Bereich des Mahn- und Rechnungswesens, sowie dem Erfassen von Belegen für die Eingangsrechnungen der eigenen Unternehmen. Das Erstellen einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ist ebenfalls in den meisten Buchhaltungssoftwares enthalten.
Das Aufstellen von UStvA und GuV Rechnungen ist nur in einem Teil der angebotenen Programme möglich, da die meisten Buchhaltungsprogramme vor allem für Selbstständige oder kleine Unternehmen mit wenig Mitarbeitern ausgelegt sind, bei welchen meist keine doppelte Buchführung notwendig ist.
Buchung von Rechnungen, Belegen und Buchführung
Die Buchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen zählt zu den Standart-Funktionen eines modernen Buchhaltungsprogramms. Allerdings sieht die Buchhaltung bei einer Kapitalgesellschaft anders aus als bei einem Freiberufler sollte die Software diverse Eingabeverfahren bieten, um verschiedenen Anforderungen gerecht werden zu können: Von simplen Buchungen, Einnahmen und Ausgaben bis hin zu Dialog- und Stapelbuchungen.
Eingebaute Programmassistenten unterstützen Verwaltungsprozesse durch Ablesen aller relevanten Angaben von eingescannten Belegen und dem automatischen Eintragen dieser in das richtige Konto. Nutzer können bei bestimmten regelmäßigen Geschäftsvorfällen Regeln in der Software aufstellen, wodurch das Programm die Buchungen automatisch umsetzen kann.
Digitale Verwaltung von Belegen
Im Normalfall beinhalten Buchhaltungsprogramme die Option Belege einzuscannen, zu verarbeiten und zu verwalten, sowie die Belege mit Verwaltungsmarken oder einem Eingangsstempel zu kennzeichnen. Außerdem sollte die Software die Belegdateien mit der umfassenden Versionshistorie abspeichern können, um die Digitalisierung der archivierten steuerrelevanten Belegen zu gewährleisten.
Erstellung von Bilanzierungen, Berichten und Abschlüssen
Umsatzsteuervoranmeldung mit ELSTER
Schnittstelle zum Steuerberater
Der Im- und Export von Daten ist üblicherweise ein fester Bestandteil von Verwaltungsprogrammen. Die Buchführung wird mitsamt den Belegen in den meisten Unternehmen an einen Steuerberater weitergegeben, welcher daraufhin die Abschlüsse erstellen soll. Da viele Steuerberater die Software von DATEV benutzen, ist in dem elektronischen Buchhaltungshelfer im Normalfall eine elektronische DATEV-Schnittstelle integriert. Somit verlaufen die Übergabe der Daten und deren Weiterverarbeitung in der Software reibungslos erfolgen können.
Zusätzliche Leistungsmerkmale
Um offene Forderungen nicht zu vergessen, bestechen manche Buchhaltungssoftwaren mit der Funktion der Erstellung von Rechnungen und Mahnungen. Auf der anderen Seite enthalten diese Softwaren auch Funktionen zur Verwaltung von Verbindlichkeiten, durch die Anzeige von Mahnungen und Fälligkeitsstufen.
Durch die Funktion der Anlagenbuchung werden Zu- und Abgänge vom Anlagevermögen erfasst und dadurch die Möglichkeit zur Buchung von Abschreibungen gegeben. Eine Buchhaltungssoftware mit dieser Funktion kann im besten Fall auch ein Inventar und eine Auswertung erstellen.
Während ein Kassenbuch für Selbstständige besonders interessant ist um alle in Bar erfolgten Ein- und Ausgaben festzuhalten, profitieren Unternehmen mit wachsender Mitarbeiterzahl und interner Abrechnung der Löhne von der Funktion der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Nutzung als Desktop-Version oder über Cloud?
Mit zunehmender Intensität der Digitalisierung sinkt das Interesse an Vollversionen für den Desktop, wohingegen das Interesse an Software-as-a-Service Angeboten (SaaS) steigt.
Bei einer Buchhaltungssoftware als Desktop-Version zahlt der Kunde einmalig den Betrag der Kosten der Software und erhält dadurch die Software über einen Datenträger oder eine ähnliche Hardware zur Verfügung gestellt. Die Software muss lokal auf dem PC gespeichert sein um sie uneingeschränkt nutzen zu können. Updates sind in diesem Fall für gewöhnlich nicht im Service inbegriffen.
Bei einer Buchhaltungssoftware als Cloud-Version hingegen zahlt der Benutzer einen monatlichen Betrag für die Verwendung der Software. Die Buchhaltungssoftware wird hierbei über das Internet zur Verfügung gestellt und muss nicht auf dem Desktop installiert werden. Zusätzlich wird die aktuellste Version immer bereitgestellt und Updates werden automatisch integriert. Was die meisten an so einer Version jedoch abschreckt ist das Sicherheitsrisiko mit der Cloud. Wer die Online-Version nutzt um mit seinen vertraulichen Daten zu arbeiten sollte sicherstellen, dass sich der Serverstandort in Deutschland befindet, dass eine verschlüsselte Datenübertragung vorhanden ist und dass sich die Server in sicheren und anerkannten Rechenzentren befindet. sevDesk und lexoffice sind dabei anerkannte Softwareanbieter die mit ISO-zertifizierten Rechenzentren zusammenarbeiten und alle gültigen DIN-Normen zum Thema Datenschutz und zur IT-Sicherheit erfüllen.
Desktop Version | |
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Zeitlich unbegrenzt nutzbar | |
Zugriff auch ohne Internetverbindung | |
Folgekosten durch Software Updates | |
Daten werden auf internem Server gespeichert | |
Keine Updates und dadurch veraltete Software-Version | |
Eingeschränkte Kompatibilität mit anderen Betriebssystemen | |
Gegebenenfalls hohe Anschaffungskosten |
Cloud Version | |
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Automatische Updates und dadurch immer aktuellste Software-Version | |
Kompatibilität mit allen Betriebssystemen | |
Niedrige Anschaffungskosten | |
Hardware-Wartung wird vom Hersteller übernommen | |
Kollaborationen werden unterstützt | |
Flexible Anpassung der Nutzerlizenzen | |
Flexible Anpassung des Funktionsumfangs | |
Kein Zugriff auf Funktionen nach Kündigung des Abos | |
Zugriff nur mit funktionierender Internetverbindung | |
Monatliche Abokosten | |
Daten werden auf externem Server gespeichert |